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Reglement für das Rennen 2012!

5. Steinbacher Mofarennen

- Reglement und Teilnahmebedingungen -

Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer vorbehaltlos die Ausschreibung.

1. Veranstalter und Veranstaltung

Die Interessensgemeinschaft Mofarennen Steinbach veranstaltet am 04. August 2012 das 5.Steinbacher-Mofarennen.

2. Teilnehmer und Fahrzeuge

 Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Bei Teilnehmer unter 18 Jahren muss die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung mitabgegeben werden.

Am Renntag ist der Personalausweis jeder Person, die am Rennen beteiligt ist, vorzulegen.

Es dürfen generell nur einspurige Fahrzeuge (Mofarahmen) eingesetzt werden.

Klasseneinnteilung:

-Klasse 1: Originalklasse - Fahrzeuge (Mofarahmen) mit einem Hubraum bis 50 ccm
                  Das Mofa muss komplett original sein. Zulässige Veranderungen sind:
                  - Vergasertuning
                  - Freie Auspuffwahl
                  - Bearbeiten des Originalzylinders
                  - Freie Reifenwahl
                  - Änderung der Übersetzung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Veränderungen an Rahmen, Gabel, Stoßdämpfer hinten, Zündung zur Einstufung in Klasse 2 führen!
Der Nachweis über den Originalzustand liegt beim Team.

-Klasse 2: Tuningklasse 50ccm - Fahrzeuge (Mofarahmen) mit einem Hubraum bis 50 ccm

-Klasse 3: Tuningklasse 80 ccm - Fahrzeuge (Mofarahmen) mit einem Hubraum bis 80 ccm

 

Eine 2 oder 3 Gang Handschaltung (original Mofa) muss in allen Klassen vorhanden sein!

Automatikmofas werden NICHT mehr zugelassen! Motorroller sind NICHT zugelassen.

Es sind nur Mofas mit Pedalen zulässig. Mofas ohne Pedale zum Starten, werden zum Rennen nicht zugelassen!

Es sind keine Spikes an den Reifen zulässig.

Scharfkantige und spitze Gegenstände dürfen nicht vorhanden sein.

Das Fahrzeug muss über eine funktionierende Vorder - und Hinterradbremse verfügen.

3. Nennung und Nenngeld

Die Nennung muss auf dem beigefügten Anmeldeformular erfolgen.

Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer vorbehaltlos die Bestimmungen der Ausschreibung an.

Das Startgeld pro Team beträgt 45 Euro.
Zusätzlich sind ein gültiger Personalausweis als Transponderpfand und 25 Euro Müllpfand zu hinterlegen.

Ein Team besteht aus zwei Fahrern und optional einem dritten Fahrer sowie optional zwei Teamhelfer/Mechaniker.

Die Fahrer müssen bei der Anmeldung namentlich mit allen Angaben genannt werden.

Ersatzfahrer werden während des Rennens nicht zugelassen.

4. Durchführung und Wertung

Sieger ist das Team, welches nach Ablauf der Rennzeit die meisten Runden gefahren hat.

Den Anweisungen der Streckenposten sind Folge zu leisten.

Bei technischen Defekten bzw. liegen bleiben während des Rennens darf das Fahrzeug ausschließlich vom jeweiligen Fahrer zum Boxengasseneingang geschoben werden, wobei den Anweisungen der Streckenposten folge zu leisten ist.

Ein Verstoß gegen die Ausschreibung kann die Disqualifikation zur Folge haben.

Bei Disqualifikation wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.

5. Sonstige Bestimmungen

Allgemeines

Schutzkleidung ist für jeden Fahrer Pflicht.

Alkoholkontrollen der Fahrer behält sich der Veranstalter vor.

Für Überdachung (z.B. Pavillon) und Sitzgelegenheiten muss das Team selbst sorgen.

In der Boxengasse ist absolutes Rauchverbot.

Für die Wartungsarbeiten in der Box muss eine benzinfeste Wanne oder Folie mitgebracht werden, die unter das Mofa gelegt werden kann.

Das Überqueren der Rennstrecke während des Rennens ist nicht erlaubt.

Fahrzeuge die Kraftstoff oder Öl verlieren werden disqualifiziert.

6. Haftung

Der Veranstalter hat für die Veranstaltung eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Haftungsausschluss und Verzichtserklärung sind auf Seite 2 des Anmeldeformulars.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch behördliche Auflagen oder außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.

 


Letzte Aktualisierung 12.08.14

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